Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tickagain GmbH

Zuletzt aktualisiert am: 07. Juni 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
2. Leistungsbeschreibung
3. Termine
4. Preise und Zahlung

4.1 Alle von Tickagain angegebenen Preise verstehen sich inklusive der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

4.2 Allfällige Rabattcodes hat der Kunde im Rahmen der unverbindlichen Anfrage mitzuteilen. Eine spätere Beachtung von Rabattcodes ist nicht möglich.

5. Reparaturausführung / Ersatzteile

5.1 Die Reparaturen werden durch qualifizierte Servicepartner im Auftrag von Tickagain durchgeführt.

5.2 Bei Verwendung von Ersatzteilen wird im Kostenvoranschlag ausdrücklich angegeben, ob Originalteile des Herstellers oder alternative Ersatzteile verwendet werden.

5.3 Sämtliche im Rahmen der Reparatur ersetzten oder ausgewechselte Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum des Servicepartners über, sofern der Kunde nicht ausdrücklich vor Beginn der Reparatur schriftlich deren Rückgabe verlangt.

6. Gewährleistung  

6.1 Auf alle durchgeführten Reparaturarbeiten gewährt Tickagain eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Abschluss der Arbeiten. In besonderen Fällen kann eine kürzere Gewährleistungsdauer von 12 Monaten gelten, wenn dies im Kostenvoranschlag eindeutig angegeben wurde.

6.2 Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich die eigentlichen Reparaturleistungen und gilt nicht für Folgeschäden oder für Mängel, die durch unsachgemässe Behandlung der Uhr nach der Reparatur entstehen. Allgemeine Gewähr- und/oder Garantiefristen der Uhr beginnen nicht von neuem zu laufen und verlängern sich auch nicht.

6.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind typische Verschleissteile, insbesondere Batterien, Lederarmbänder, Dichtungen sowie sonstige Komponenten, deren Lebensdauer massgeblich von der Nutzung abhängt, sofern nicht ein offensichtlicher technischer Mangel an der Uhr oder der ausgeführten Arbeit die Ursache für den frühzeitigen Verschleiss ist.

6.4 Gewährleistungsansprüche sind unmittelbar nach Entdeckung des Mangels, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Uhr schriftlich gegenüber Tickagain geltend zu machen.

6.5 Ein Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige Zustimmung von Tickagain Eingriffe an der Uhr vornehmen, insbesondere durch unsachgemässe Nutzung, Lagerung, das Öffnen des Gehäuses oder den Einbau von nicht autorisierten Ersatzteilen. Gleiches gilt bei Verwendung von Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

6.6 Normale Abnutzungserscheinungen und Verschleiss – insbesondere bei Dichtungen, Gläsern, Lederarmbändern, Batterien und ähnlichen Komponenten – stellen keine Mängel im Sinne der Gewährleistung dar, sofern kein technischer Mangel als Ursache vorliegt.

6.7 Bei besonders alten oder empfindlichen Uhren (z. B. Vintage-Uhren) mit nicht mehr lieferbaren oder schwer ersetzbaren Originalteilen weist Tickagain den Kunden im Vorfeld ausdrücklich auf mögliche Risiken im Rahmen der Reparatur hin. Die Zustimmung zur Durchführung der Reparatur gilt als erteilt, wenn der Kunde dem entsprechenden Kostenvoranschlag schriftlich oder elektronisch zustimmt. In solchen Fällen ist eine Gewährleistung für bestimmte originale Bauteile ausgeschlossen.

6.8 Bei nur unwesentlichen Mängeln ist der Kunde lediglich zur angemessenen Minderung des Preises berechtigt.

7. Versand und Haftung

7.1 Ein- und Rücksendung sowie Versandkosten: Tickagain übernimmt die Kosten für die Ein- und Rücksendung der Uhren, sofern der Kunde das vorfrankierte Versandetikett und die mitgelieferte Versandbox verwendet. Der eindeutige Nachweis der Übergabe des Pakets erfolgt durch eine gültige Sendungsnummer sowie eine nachvollziehbare Übergabebestätigung. Wird eine andere Verpackung, ein anderes Etikett verwendet oder besteht keine gültige Sendungsnummer, trägt der Kunde die vollen Kosten sowie die Haftung und Versicherung des Pakets bis zum vollen Warenwert. Das gleiche gilt für einen Eigenversand gemäss Ziffer 2.4. Tickagain übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für Verlust, Beschädigung, Versendung an eine falsche Adresse oder Lieferverzögerungen. Für Schäden, die durch unsachgemässe Verpackung seitens des Kunden entstehen, haftet der Kunde.

7.2 Versicherungsschutz für den Versand: Uhren, die ordnungsgemäss in der bereitgestellten Versandbox eingesendet werden, sind bei Ein- und Rücksendung bis zu einem Zeitwert von maximal CHF 25'000 versichert. Wenn ein höherer Versicherungswert erforderlich ist, muss der Kunde dies vor dem Versand beantragen. Ein individueller Versicherungsbetrag wird in solchen Fällen gegen Aufpreis festgelegt und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Tickagain. Der Kunde darf aus Sicherheitsgründen keine Angaben zum Wert des Inhalts oder Hinweise zum Inhalt auf der Verpackung anbringen, um das Risiko von Verlust oder Diebstahl zu minimieren.

7.3 Tickagain bzw. der Servicepartner dokumentiert den Zustand der Uhr bei Eingang und vor dem Rückversand umfassend. Im Falle optischer Beanstandungen seitens des Kunden, insbesondere bei behaupteten neuen Kratzern oder optischen Schäden, ist die vom Servicepartner unmittelbar nach Erhalt der Uhr erstellte fotografische Dokumentation entscheidend.

7.4 Direkte Absprachen zwischen dem Kunden und dem Servicepartner sind nicht zulässig und bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Tickagain.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die zurückerhaltene Uhr unmittelbar nach Erhalt auf äusserliche Schäden zu untersuchen und etwaige Transportschäden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt zu melden. Der Kunde ist zudem verpflichtet, erkennbare Mängel an der Uhr ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Empfang schriftlich bei Tickagain zu melden. Unterbleibt die Meldung innerhalb dieser Frist, gilt die Uhr als genehmigt.

7.6 Transportschäden: Wird eine Uhr mit offensichtlichen Transportschäden geliefert, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich dem Transportunternehmen und Tickagain zu melden. Der Kunde unterstützt Tickagain dabei, etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen oder der Transportversicherung geltend zu machen.

7.7 Nachweispflicht des Zeitwerts: Auf Anfrage von Tickagain ist der Kunde verpflichtet, den Zeitwert der Uhr so genau wie möglich anzugeben und zu belegen (z.B. durch Verkaufs- oder Kaufbelege, Fotos, Wertgutachten).

7.8 Haftungsausschluss bei Eigenversand: Der Versicherungsschutz für den Versand der Uhr ist ausschliesslich bei Verwendung der von Tickagain bereitgestellten Versandbox sowie des bereitgestellten Versandetiketts gewährleistet. Bei Wahl der Versandoptionen Eigenversand übernimmt Tickagain weder die Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl noch die anfallenden Kosten für den Servicepartner. Sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Versand gehen in diesen Fällen vollständig zu Lasten des Kunden.

8. Datenschutz

8.1 Tickagain bearbeitet die vom Kunden bereitgestellten persönlichen Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz.

8.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.

9. Haftungsbeschränkung

    9.1 Tickagain haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden unbegrenzt Für leicht fahrlässige verursachte Schäden ist die Haftung auf den vereinbarten Reparaturpreis begrenzt. Die Haftung ist zudem – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen für indirekte Schäden. Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

    10. Retentionsrecht / Pfandrecht

    10.1 Zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Tickagain steht ihr ein Retentionsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an der zur Reparatur überlassenen Uhr zu, unabhängig von deren Eigentumsverhältnissen. Das vertragliche Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren, im Zusammenhang stehenden Reparaturaufträgen.

    10.2 Der Kunde bestätigt, zur Übergabe der Sache zwecks Repartur berechtigt zu sein und erklärt sich mit der Pfandbestellung ausdrücklich einverstanden.

    11. Schlussbestimmungen

    11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen davon unberührt.

    11.2 Änderungendieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und geltenals genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlichwiderspricht

    11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch dieWirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

    11.4 Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tickagain findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

    11.5 Soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Tickagain GmbH.

    Servicegarantie / Garantiebestimmungen
    • Tickagain gewährt auf alle durchgeführten Service- und Reparaturarbeiten eine Garantie von 12 bis 24 Monaten, abhängig von der Art der Uhr und des jeweiligen Eingriffs. Die genaue Garantiedauer wird im individuellen Kostenvoranschlag festgehalten.
      Die Garantie umfasst ausschliesslich die von Tickagain oder ihren Servicepartnern ausgeführten Arbeiten sowie allfällig ersetzte Komponenten. Sie beschränkt sich auf die Nachbesserung der beanstandeten Mängel. Tickagain entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Ersatzteil erneut eingebaut, eine Korrektur vorgenommen oder ein Teil repariert wird.

      Ausgeschlossen von der Garantie sind:
    • normale Abnutzungserscheinungen (z. B. an Dichtungen, Lederarmbändern, Batterien, Gläsern),
    • Schäden infolge von Unfällen, Stössen, unsachgemässer Handhabung oder mangelhafter Sorgfalt,
    • natürliche Alterung von Bauteilen,
    • Wasserschäden, sofern die Wasserdichtigkeit nicht ausdrücklich wiederhergestellt und schriftlich bestätigt wurde,
    • sämtliche Uhrwerksteile und Ausstattungskomponenten (z. B. Zeiger, Krone, Tubus), die im Rahmen der Reparatur nicht ersetzt wurden.
    • Die Garantie erlischt bei jeglichen Eingriffen durch Dritte oder den Kunden selbst – insbesondere beim Öffnen des Gehäuses, dem Einbau nicht autorisierter Teile oder der Durchführung nicht abgestimmter Zusatzarbeiten.

      Garantieansprüche sind Tickagain unverzüglich, nach deren Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Uhr ist zur Prüfung an Tickagain einzusenden. Die Versandkosten für die Einsendung im Rahmen einer Garantieleistung trägt der Kunde. Bei Anerkennung des Garantieanspruchs übernimmt Tickagain die Rücksendekosten innerhalb der Schweiz.

      Die Servicegarantie stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung dar und berührt gesetzlich verankerte Gewährleistungsrechte nicht. Für sämtliche Garantieansprüche ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.